Die Stubenklepfer müssen sehr darauf bedacht sein, den Versuchungen, die an sie herantreten, standzuhalten. Sie dürfen keinesfalls dulden, dass jemand zweimal einer Verhandlung beiwohnt, auch darf beim Auf- und Zuschließen des Gerichtssaals die Verhandlung nicht gestört werden. Sobald die Glocke ertönt, darf niemand mehr herein oder hinaus. Dann hat sich alles an die Hausordnung zu halten und muss ruhig sein.
Stubenklepfer
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