Ein Immaterielles Kulturerbe seit 2015

Das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen ist ein Volks- und Heimatspiel, das seit Jahrhunderten von Generation zu Generation fast unverändert erhalten wurde.

Der Ursprung führt zurück bis zum Ende des Mittelalters. Nach der Überlieferung soll die in jener Zeit verheerend wütende Pest die Bevölkerung in große Trauer und Mutlosigkeit versetzt haben. Um dem Volk Lebensmut zu geben, verliehen die aus Venedig zurückkehrenden Ortsherren von Bubenhofen ihren Untertanen das Privileg, ein Narrengericht aufzuführen. Dies geschieht in althergerachter Form bis in unsere Zeit. Auch heute noch sind die Herren von Venedig („H.v.V.“) überall gegenwärtig wenn der „Einzug ins venezianische Reich“ vollzogen wird.

Die 1623 gegründete Bruderschaft des Ehrsamen Narrengerichts sorgt auch heute noch dafür, dass das Spiel in seiner überlieferten Form weitergeführt und in die nächste Generation übertragen wird. So kann das Narrengericht zu Grosselfingen auf eine sehr lange Geschichte zurück blicken. Auch viele verheerende Kriege innerhalb der letzten 500 Jahre hat das Narrengericht zu Grosselfingen überdauert und immer wieder, wie zur Gründungszeit, den Grosselfingern zu neuem Lebensmut verholfen.

Durch die Erhaltung dieser langen Tradition ist das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen im Jahre 2015 in das Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe der deutschen Unesco aufgenommen worden. Da das fastnachtliche Spiel nachweislich über Jahrhunderte praktisch unverändert blieb, wurde es zusätzlich als einziger Fastnachtsbrauch in Deutschland noch als „best practice“ Beispiel gelistet. Diese Tatsache unterstreicht die Besonderheit des Grosselfinger Narrengerichts. In der Gegenwart zeigt dieses gute Praxisbeispiel wie die Erhaltung immateriellen Kulturerbes auch heute noch innovativ und erfolgreich funktionieren kann.