Doktoren

Die Doktoren sind mit schwarzem Frackanzug vornehm gekleidet. Um ihrer Doktorwürde zusätzlich Ausdruck zu verleihen, tragen sie eine rote Schärpe und setzen den Zweispitz quer auf das Haupt. Sie haben die Aufgabe, während der Gerichtsverhandlung bei begründetem Verdacht, auf Befehl des Vogts, die Delinquenten auf ihren körperlichen sowie geistigen Zustand zu untersuchen. Das Ergebnis sowie Heilungsempfehlungen sind dem Gericht vorzutragen, damit nur an voll schuldfähigen Personen ein Urteil vollstreckt werden möge. Auch untersuchen sie den Krauthafen hinsichtlich seiner Genießbarkeit. Auch sie sind sicherheitshalber mit einem Säbel bewaffnet.