Gericht

Die Fenster des Gerichtssaales sind verdunkelt, eine unheimliche, nach Art eines mittelalterlichen Femegerichtes gruselige Atmosphäre durchdringt den Raum. Der Richtertisch ist mit einem schwarzen Tuch gedeckt, darauf steht in der Mitte ein Kruzifix, links und rechts daneben jeweils eine Kerze. Diese Kerzen brennen während der Verhandlungen. Mehrere Bücher, darunter auch eine Bibel, sowie der „Wahrheitsspiegel“ zählen zur weiteren Ausstattung. Nach erfolgtem Glockenklang wird die Verhandlung durch einen Magistrat auf folgende Weise eröffnet :

„Wir, die durchlauchtigsten Edlen, streng gebietenden Herren von Venedig, haben uns heute versammelt, um nach den uns allergnädiglichst von den damals gewesten Herren von Bubenhofen wohlüberlieferten Privilegien unfehlbarlich Gericht zu halten!“

Der Vogt wendet sich an die dem hohen Gericht Vorgeführten mit der Frage, welche Un- oder Guttaten sie begangen oder unterlassen haben, vor allem aber fahndet er nach den Verstößen gegen die venezianischen Gesetze, dass sie von treuen Dienern gefangen und vor das Gericht gebracht wurden.

Die Delinquenten sind sich meist keiner Schuld bewusst.

Zu ihrem Erschrecken tritt säbelrasselnd ein Major vor und schildert Verschwörungen und Verrat der Beschuldigten. Seine Anklage beschließt er mit dem Antrag auf die Todesstrafe.

Es soll schon vorgekommen sein, dass selbst diese drakonische Strafe dem anwesenden Volk noch als zu gering erschien.

Aus der Reihe der Magistrate werden weitere, teilweise äußerst schwerwiegende Missetaten prominenter Gäste in närrisch erheiternder Form schonungslos dem hochgrobgroßgünstigen Vogt vorgetragen. Das dabei vorgeschlagene Strafmaß reicht von einer Geld- bis zu der Todesstrafe.Die höchste Geldstrafe beträgt 1000 Venezianische Taler, eine unwahrscheinlich hohe Summe! Als „letzte Rettung“ wird es den Delinquenten freigestellt, sich selbst zu verteidigen, oder aber, was von Vorteil ist einen Redmann hinzuzuziehen.

Dieser greift nach Rücksprache in die laufende Verhandlung ein.

Er verweist auf das reumütige Geständnis der Delinquenten, sowie auf den Umstand, dass diese von einem venezianischen Diener bei der Ausführung der Untaten unterstützt worden sind. Auch im Hinblick auf die unzähligen irdischen Genüsse, die den Angeklagten auf dieser Welt noch bevorstehen, bittet er auf ein Blutvergießen zu verzichten und plädieren für eine angemessene Geldstrafe.

So konnte sich dank der Umsicht und Klugheit des Redmannes, schon so mancher Delinquent den Kopf noch in letzter Sekunde aus dem „Halsgericht“ ziehen.

Halsstarrige Missetäter können jedoch auf Antrag des Magistrats durch die Doktoren einer gründlichen Untersuchung auf den körperlichen und geistigen Zustand unterzogen werden.

Diese lustige Zeremonie endete schon für so manchen Patienten mit äußerst närrischen Befunden:

„Staubansammlung am linken Herzen wandert ununterbrochen zum Gehirn. So weist der Geisteszustand nur noch Schatten auf!“

Zur Heilung schlägt der Doktor sogleich die Einweisung in ein venezianisches Bad vor, wo dann der Bäder durch die Aufsagung von Knittelversen und die Austeilung von „Stockschlägen“ die sogenannten „langen Gulden“ ausbezahlt. Durch Vergabe von „Schnurrbare“ (Trinkgeld) an eine Gassenrolle, sprich Hanswurst, Wegräumer oder Geiger, können diese anstelle der Verurteilten die drakonischen Disziplinarstrafen entgegen nehmen.

Dies sind je nach Vergehen bis zu 21 (!) „Stockschläge“. Es sollte dann allerdings aus humanitären Gründen nicht versäumt werden, nach dem Strafvollzug den arg strapazierten, hinteren Körperteil mit Balsam zu bestreichen. Auch kann ein dementsprechender Trunk zur Linderung der Schmerzen beitragen.